Worauf muss ich beim Gaspreis Vergleich achten?

Will man seinen Anbieter wechseln, sind nicht nur die jährlichen Kosten zu berücksichtigen. Auch die anderen Bestimmungen des Vertrags zwischen Kunde und Gasanbieter sollten unbedingt beachtet werden. Schreibt man eine Preisgarantie für eine bestimmte Zeit fest, so kann das bei steigenden Preisen vorteilhaft sein. Entwickelt sich der Markt jedoch wider erwarten anders oder gibt es noch günstigere Angebote, können langfristige Verträge und Kündigungsfristen einen schnellen Wechsel verhindern. Eine langfristige Vertragsbindung ist deshalb nicht zu empfehlen. Sinnvoller ist es, auf ein Zusammenspiel von Preisgarantie und Vertragslaufzeit zu achten und sich für ein mittelfristiges Modell zu entscheiden. Wichtig ist, sich rechtzeitig um einen neuen Anschlusstarif zu kümmern, bevor der Vertrag ausläuft. Sonst kann es nämlich deutlich teurer werden, einen neuen Vertrag abzuschließen.

Hat der Tarif keine Preisgarantie, so sind kurze Laufzeiten empfehlenswert. Ändert sich der Gaspreis, ist man dadurch entsprechend flexibel in Bezug auf einen schnellen Wechsel. Wenn man einen Gasvergleichsrechner nutzt, sollte man darauf achten, dass der Preis des alten Anbieters für die letzte Abrechnungsperiode zugrunde gelegt wird. Vorsicht vor Tarifen mit Vorauskasse. Dabei muss der Kunde den kompletten Rechnungsbetrag im Voraus für den kommende Abrechnungszeitraum bezahlen, meist sind das 12 Monate. Zwar kann es sein, dass diese Tarife besonders günstig sind, aber im Fall einer Insolvenz des Gasanbieters ist das Geld meist futsch.

Wenn der Gasanbieter Tarife mit Sonderabschlag anbietet, muss der Kunde vor dem Wechsel zunächst 50, 100 oder auch 200 Euro bezahlen. Entsprechend der gewählten Variante verrechnet der Anbieter diesen Sonderabschlag mit den ersten Raten, nachdem er mit der Lieferung begonnen hat. Auch eine Rückerstattung nach Vertragsbeendigung kann vereinbart werden. Bei diesen Tarifen kann sich der Kunde über einen geringen Preisvorteil freuen.

Wichtig ist auch, dass man die Kündigungsfristen des alten Gasanbieters beachtet, die in den Vertragsbedingungen zu finden sind. Wechselt man zu einem bestimmten Termin den Gasanbieter, so wird zwar der Wechsel zu diesem Termin ausgelöst, aber der Vertrag mit dem neuen Anbieter startet nach der Beendigung des alten Vertrages. Das ist auch der Grund dafür, warum die Umstellung sechs und teilweise sogar acht Wochen dauern kann. Die Gaspreise gelten entsprechend wie zu dem Zeitpunkt, wo der Wechsel ausgelöst wurde.

Im Vertrag sollte ein Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung vereinbart werden. Das bedeutet, dass man nicht mehr an die festgelegte Vertragslaufzeit oder die Kündigungsfrist gebunden ist, wenn der aktuelle Anbieter seinen Gaspreis erhöht. Der Gasanbieter ist nicht nur verpflichtet, die Preiserhöhung anzukündigen, sondern auch bekannt zu geben, wie lange der Kunde wechseln kann. Diese Frist ist oft recht kurz und erfordert eine schnelle Kündigung durch den Gaskunden.

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admin on Mai 20th 2010 in Wohnen

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